Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen, Reservierungen, Online-Tickets, Liefershop und Gutscheinbestellungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Banketten, Seminaren, Tagungen, Feiern und vergleichbaren Anlässen, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für Reservierungen, für den Erwerb von Online-Tickets zu Sonderveranstaltungen, für Bestellungen im Online-Liefershop sowie für Online-Gutscheinbestellungen des Restaurants.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Veranstalters, Bestellers oder Gastes finden nur Anwendung, wenn das Restaurant ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner
- Vertragspartner sind das Restaurant und der jeweilige Kunde, Veranstalter, Besteller oder Gast.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung, Bestellung oder Reservierung durch das Restaurant zustande.
- Bei Veranstaltungsbuchungen kommt der Vertrag regelmäßig durch die Buchungsbestätigung des Restaurants in Textform zustande.
- Bei Online-Bestellungen, Online-Ticketkäufen und Online-Gutscheinbestellungen gibt der Kunde mit Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch das Restaurant zustande. Die Annahme kann durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung bzw. Versand der Leistung erfolgen.
- Ist der Besteller nicht selbst Veranstalter oder wird durch den Veranstalter ein Vermittler, Organisator oder Dritter eingeschaltet, so haften Veranstalter und Besteller dem Restaurant gegenüber gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine entsprechende Erklärung oder Beauftragung vorliegt.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden, Veranstalter, Besteller oder Gast bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde, Veranstalter, Besteller oder Gast ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten oder geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants gegenüber Dritten.
- Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen wird.
- Rechnungen des Restaurants sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Das Restaurant ist berechtigt, bei Veranstaltungen und größeren Reservierungen jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit können im Vertrag gesondert vereinbart werden.
- Online-Tickets, Bestellungen im Online-Liefershop und Online-Gutscheinbestellungen sind grundsätzlich sofort im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Zahlung fällig.
- Der Kunde hat im elektronischen Geschäftsverkehr durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche zu bestätigen, dass er eine zahlungspflichtige Bestellung abgibt.
§ 4 Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
- Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Restaurant spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.
- Die zuletzt mitgeteilte und vom Restaurant bestätigte Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Abrechnungsgrundlage, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei einer Abweichung nach unten bleibt die zuletzt verbindlich mitgeteilte Teilnehmerzahl maßgeblich.
- Weicht die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ab, ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen neu festzusetzen oder andere geeignete Räume bereitzustellen, soweit dies dem Veranstalter zumutbar ist.
- Bei Exklusivbuchungen kann vertraglich eine Veranstaltungsgarantiesumme vereinbart werden, die unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl geschuldet ist.
§ 5 Mitbringen von Speisen und Getränken
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen, Reservierungen und sonstigen gastronomischen Leistungen des Restaurants ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Restaurants in Textform.
- Im Fall einer Zustimmung ist das Restaurant berechtigt, einen angemessenen Kostenbeitrag, insbesondere Korkgeld, Tellergeld, Servicepauschalen oder sonstige Zuschläge, zu berechnen.
- Das Restaurant ist berechtigt, das Mitbringen von Speisen und Getränken aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere aus hygienischen, lebensmittelrechtlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen.
- Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt das Restaurant keine Haftung, insbesondere nicht für Qualität, Haltbarkeit, gesundheitliche Verträglichkeit oder die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
- Der Kunde, Veranstalter oder Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die aus dem Mitbringen von Speisen und Getränken entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 6 Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter ist verpflichtet, soweit erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, die Veranstaltung oder einzelne Darbietungen bei den zuständigen Stellen anzumelden und erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
- Öffentliche Abgaben, Gebühren, GEMA-Gebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallende Kosten trägt der Veranstalter, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Musikdarbietungen ist der Veranstalter verpflichtet, diese eigenständig bei der GEMA anzumelden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Der Veranstalter stellt das Restaurant insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Die Veranstaltungsräume werden dem Veranstalter in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Während der Veranstaltung auftretende Mängel oder Störungen sind dem Restaurant unverzüglich mitzuteilen.
- Der Veranstalter hat die überlassenen Räume und Flächen nach Ende der Veranstaltung geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
§ 7 Haftung des Restaurants
- Das Restaurant haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet das Restaurant unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Restaurant nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Restaurants bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§ 8 Rücktritt des Restaurants
- Leistet der Kunde, Veranstalter oder Besteller eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist das Restaurant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Das Restaurant ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
b) über das Vermögen des Kunden, Veranstalters oder Bestellers ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
c) die Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, insbesondere zur Person des Veranstalters oder zum Veranstaltungszweck, erfolgt, oder
d) das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung oder Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.
- Das Restaurant informiert den Vertragspartner unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
§ 9 Rücktritt des Veranstalters / Stornierung von Veranstaltungen
- Tritt der Veranstalter von einer gebuchten Bankett- oder Veranstaltungsleistung zurück und ist eine anderweitige Vermietung oder Vergabe nicht mehr möglich, ist das Restaurant berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für Bankett- und Veranstaltungsbuchungen folgende Stornierungspauschalen bezogen auf die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme:
a) 70 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10 %
b) 29 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 35 %
c) 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin bis zum Veranstaltungstag: 95 %
- Wurde ein Mindestumsatz vereinbart, kann dieser bei nicht fristgerechtem Rücktritt zu 50 % als Mietanteil zugrunde gelegt werden.
- Die Berechnung eines vereinbarten Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis pro Person x vereinbarte Personenzahl. Ist noch kein Menüpreis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Angebots zugrunde gelegt.
- Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Abweichende Stornierungsfristen oder Stornierungsregelungen können einzelvertraglich in Textform vereinbart werden.
§ 10 Reservierungen im Restaurant
- Reservierungen für A-la-carte-, Brunch-, Lunch-, Dinner-, Picknick- oder vergleichbare Angebote können, soweit das Restaurant dies vorsieht, nur in Textform storniert werden, insbesondere per E-Mail an reservierung@carolaschloesschen.de.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem reservierten Termin oder erscheint der Gast ohne Absage nicht, kann das Restaurant eine Aufwandspauschale in Höhe von 40,00 EUR pro reservierter Person berechnen, sofern dies vorab vereinbart oder im Buchungsprozess mitgeteilt wurde.
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Online-Tickets für Sonderveranstaltungen
- Für ausgewählte Sonderveranstaltungen des Restaurants, insbesondere Gartenpartys, Candle-Light-Dinner, Valentinstagsveranstaltungen und vergleichbare Eventformate mit festem Termin, können Tickets und zugehörige Leistungspakete online angeboten und verkauft werden.
- Mit dem Erwerb eines Tickets bucht der Gast die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung zu dem in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Termin einschließlich der dort beschriebenen Leistungen.
- Online-Tickets sind unmittelbar bei Vertragsschluss vollständig im Voraus zu bezahlen.
- Eine Stornierung durch den Gast nach wirksamem Ticketkauf ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichterscheinen, verspätetem Erscheinen oder nur teilweiser Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen.
- Eine Auszahlung, Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Ticketpreises auf Veranlassung des Gastes erfolgt nicht.
- Der Gast ist berechtigt, sein Ticket auf eine andere Person zu übertragen. Die Übertragung ist dem Restaurant spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Das Restaurant kann verlangen, dass der neue Ticketinhaber vollständig benannt wird.
- Der Gast kann alternativ einmalig eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin derselben oder einer vergleichbaren Veranstaltung beantragen. Die Umbuchung muss spätestens sieben Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin in Textform verlangt werden und setzt freie Kapazitäten voraus.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin, auf eine bestimmte Ersatzveranstaltung oder auf Erstattung des Ticketpreises besteht im Fall der Umbuchung nicht.
- Ist der Preis des neu gewählten Termins oder der neu gewählten Veranstaltung höher, ist die Differenz nachzuzahlen. Ist der Preis niedriger, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.
- Bereits erworbene Tickets sind von nachträglichen Rabattaktionen, Gutscheincodes oder Preisnachlässen ausgeschlossen, sofern das Restaurant nichts anderes bestimmt.
- Muss eine Veranstaltung vom Restaurant abgesagt werden und wird kein zumutbarer Ersatztermin angeboten oder vom Gast angenommen, werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet.
- Verlegt das Restaurant die Veranstaltung auf einen anderen Termin, behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin, soweit dieser dem Gast zumutbar ist. Ist der Ersatztermin für den Gast unzumutbar, kann der Gast innerhalb einer angemessenen Frist die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
- Nicht in Anspruch genommene Menübestandteile, Getränke, Zusatzleistungen, Zeitfenster oder Programmpunkte begründen keinen Anspruch auf Erstattung, sofern das Restaurant die vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
§ 12 Online-Bestellungen im Liefershop
- Diese Bestimmungen gelten für Bestellungen von Speisen, Getränken und sonstigen Produkten über den Online-Liefershop des Restaurants.
- Die Darstellung der Produkte im Online-Liefershop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit Annahme der Bestellung durch das Restaurant zustande. Die Annahme kann durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Auslieferung erfolgen.
- Bestellungen sind nur innerhalb des im Online-Liefershop angegebenen Liefergebiets und der dort angegebenen Lieferzeiten möglich.
- Es gelten die im Online-Liefershop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer- oder Servicekosten werden vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
- Die Bezahlung erfolgt mit den im Online-Liefershop angebotenen Zahlungsmethoden. Das Restaurant ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen.
- Angegebene Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen und Beanstandungen nach Möglichkeit sofort mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Soweit die Bestellung schnell verderbliche Waren oder Waren betrifft, deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, insbesondere frisch zubereitete Speisen, besteht kein Widerrufsrecht.
- Für sonstige Waren gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.
- Kann eine Bestellung aus Gründen, die das Restaurant nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, insbesondere wegen Nichtverfügbarkeit, technischer Störungen, höherer Gewalt oder einer außerhalb des Liefergebiets liegenden Lieferadresse, ist das Restaurant berechtigt, die Bestellung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
- Das Restaurant übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Restaurants liegen, insbesondere Verkehrsstörungen, Witterung, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle externer Zustelldienste.
§ 13 Online-Gutscheinbestellungen
- Diese Bestimmungen gelten für die Bestellung von Gutscheinen über den Online-Shop des Restaurants.
- Gutscheine können, soweit im Online-Shop angeboten, als digitale Gutscheine oder als postalisch versandte Gutscheine bestellt werden.
- Die Darstellung der Gutscheine im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch das Restaurant zustande.
- Der Kaufpreis für Gutscheine ist sofort bei Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden.
- Gutscheine sind ab dem auf dem Gutschein angegebenen Ausstellungsdatum einlösbar. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten Gutscheine bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Gutscheine sind ausschließlich für Leistungen des Restaurants einlösbar und können nicht zum Erwerb weiterer Gutscheine verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personengebunden ausgegeben wurden.
- Für Verbraucher gelten bei Online-Gutscheinbestellungen die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund eingreift.
- Im Fall eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Das Restaurant haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Unlesbarkeit oder missbräuchliche Verwendung eines Gutscheins, sofern das Restaurant dies nicht zu vertreten hat.
§ 14 Haftung des Veranstalters, Kunden oder Gastes
- Der Veranstalter, Kunde oder Gast haftet für alle Schäden an Gebäude, Räumen, Einrichtungen und Inventar, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
- Das Restaurant kann den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung verlangen, soweit dies nach Art und Umfang der Veranstaltung sachlich gerechtfertigt ist.
- Der Veranstalter, Kunde oder Gast stellt das Restaurant von Ansprüchen Dritter frei, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 15 Untervermietung / Weitergabe
- Die Unter- oder Weitervermietung von Veranstaltungsräumen oder Flächen bedarf der vorherigen Zustimmung des Restaurants in Textform.
- Die unberechtigte Überlassung an Dritte berechtigt das Restaurant zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
- Die bloße Übertragung eines online erworbenen Tickets nach Maßgabe von § 11 bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
- Information nach § 36 VSBG: Die Saxonn GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
- Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden, Veranstalter, Besteller oder Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Dresden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anbieter
Carolaschlösschen
Querallee 7
01219 Dresden
Telefon: 0351 / 2506000
Telefax: 0351 / 4727222
E-Mail: reservierung@carolaschloesschen.de
Betreiber / Vertretungsberechtigter
Saxonn GmbH c/o Carolaschlösschen
Querallee 7
01219 Dresden
Geschäftsführer: Moyd Karrum
Handelsregister: HRB Dresden 25665
USt-IdNr.: DE 254918288
Steuernummer: 201/118/06404